(Surfana Bloemendaal ist Teil von Surfana Zandvoort)
In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe in der nachstehenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. a. Benutzer/Veranstalter: Surfana Zandvoort v.o.f., mit Sitz in Haarlem, die im Rahmen des Geschäfts Arrangements, Aktivitäten und/oder Dienstleistungen anbietet. b. Vertreter: die Person, die im Namen des Benutzers handelt (z.B. Instruktor oder Trainer); b. Auftraggeber: die Gegenpartei des Benutzers sowie die in ihrem Namen teilnehmenden Personen; c. Aktivität/Arrangement: die vom Benutzer organisierte oder angebotene Dienstleistung und/oder Aktivität oder eine Kombination davon. Diese Dienstleistungen und/oder Aktivitäten können aus dem Freizeitangebot von Surfunterricht für Einzelpersonen, Gruppen, Unternehmen usw. und allen damit verbundenen Tätigkeiten für den Auftraggeber bestehen.
2.1. Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jedes Angebot und die Durchführung der vereinbarten Aktivitäten/Arrangements zwischen Benutzer und Auftraggeber. 2.2. Der Auftraggeber akzeptiert die Gültigkeit dieser Bedingungen durch den Abschluss eines Vertrages mit dem Benutzer oder durch die tatsächliche Teilnahme an einem Arrangement oder einer Aktivität. Diese Bedingungen gelten auch für alle Verträge mit dem Benutzer, für deren Ausführung der Benutzer Dritte einsetzt. 2.3. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder aufgehoben werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen voll gültig. Benutzer und Auftraggeber werden dann neue Bestimmungen zur Ersetzung der nichtigen bzw. aufgehobenen Bestimmungen vereinbaren, wobei der Zweck und die Absicht der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt werden.
3.1. Alle Angebote sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot ist eine Frist für die Annahme genannt. Die vom Benutzer erstellten Angebote sind unverbindlich und 20 Tage lang gültig, es sei denn, es ist anders angegeben. Der Benutzer ist nur an die Angebote gebunden, wenn die Annahme davon vom Auftraggeber innerhalb von 20 Tagen schriftlich bestätigt wird oder aus den Handlungen des Benutzers zu schließen ist, dass ein Vertrag vorliegt. 3.2. Die Preise in den genannten Angeboten und Angeboten verstehen sich einschließlich Mehrwertsteuer und sonstiger behördlicher Abgaben sowie der im Rahmen des Vertrages anfallenden Kosten, wie Kilometer- und Transportkosten, sofern nicht anders angegeben. 3.3. Wenn die Annahme (auch in nebensächlichen Punkten) von dem im Angebot enthaltenen Angebot abweicht, ist der Benutzer nicht daran gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht gemäß dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, der Benutzer gibt etwas anderes an. 3.4. Eine zusammengesetzte Preisangabe verpflichtet den Benutzer nicht zur Ausführung eines Teils des Auftrags zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises. Angebote oder Angebote gelten nicht automatisch für zukünftige Aufträge.
4.1. Der Benutzer wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den Anforderungen des guten Handwerks ausführen. 4.2. Der Benutzer hat das Recht, bestimmte (Teil-)Aktivitäten von Dritten ausführen zu lassen. 4.3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle Informationen, die der Benutzer für notwendig hält oder die der Auftraggeber vernünftigerweise verstehen sollte, dass sie für die Ausführung des Vertrags notwendig sind, rechtzeitig an den Benutzer übermittelt werden. Dazu gehören auch die persönlichen Umstände der an der Aktivität teilnehmenden Personen (insbesondere relevante medizinische und konditionelle Besonderheiten, Alkohol- und/oder Drogenkonsum usw.). Aufgrund der vom Auftraggeber an den Benutzer übermittelten Informationen ist der Benutzer jederzeit berechtigt, die Teilnahme des Auftraggebers oder der in seinem Namen teilnehmenden Personen auszuschließen. Soweit erforderlich, wird der Vertrag für diesen Teil aufgelöst, ohne dass der Auftraggeber Anspruch auf Schadensersatz hat. 4.4. Wenn die für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig an den Benutzer übermittelt wurden, hat der Benutzer das Recht, die Ausführung des Vertrags auszusetzen und die aus der Verzögerung resultierenden zusätzlichen Kosten dem Auftraggeber zu den üblichen Tarifen in Rechnung zu stellen. 4.5. Der Benutzer haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die durch die Annahme falscher oder unvollständiger Informationen seitens des Auftraggebers verursacht werden, es sei denn, die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit war dem Benutzer bekannt. 4.6. Der Auftraggeber stellt den Benutzer von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich der in seinem Namen teilnehmenden Personen) frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Schäden erleiden und die dem Auftraggeber zuzurechnen sind (einschließlich der Nichterfüllung der Informationspflicht durch den Auftraggeber und seine Teilnehmer, wie in dieser Bestimmung angegeben). 4.7. Der Auftraggeber ist verpflichtet (einschließlich der in seinem Namen teilnehmenden Personen), während der Ausführung des Vertrags alle Anweisungen des Benutzers zu befolgen, bei deren Nichtbefolgung der Benutzer jederzeit beschließen kann, die Ausführung des Vertrags ohne Anspruch auf Rückerstattung bezahlter Beträge oder Schadensersatz zu beenden. 4.8. Wenn die Ausführung des Vertrags aus Gründen, die dem Auftraggeber zuzurechnen sind, verzögert wird, hat der Benutzer das Recht, dem Auftraggeber die zusätzliche Zeit anteilig zum vereinbarten Stundensatz in Rechnung zu stellen oder die Aktivität/Arrangement zu verkürzen, ohne dass dies dem Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung oder Rabatt gewährt.
5.1. Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass eine geplante Aktivität aufgrund von Wetterbedingungen oder anderen Umständen nach Ermessen des Benutzers nicht stattfinden kann, ist der Benutzer berechtigt, eine andere Aktivität zu ersetzen, ohne dass dies für den Auftraggeber ein Grund zur (teilweisen) Stornierung des Vertrags und (teilweisen) Rückerstattung bezahlter Beträge oder Schadensersatzes sein kann. 5.2. Wenn die Parteien vereinbaren, den Vertrag zu ändern oder zu ergänzen, kann dies die Zeit und Dauer der Aktivität/Arrangement beeinflussen. Der Benutzer wird den Auftraggeber so schnell wie möglich informieren. Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle Konsequenzen hat, wird der Benutzer den Auftraggeber im Voraus darüber informieren. Wenn ein Festhonorar vereinbart wurde, wird der Benutzer angeben, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags zu einer Überschreitung dieses Honorars führt. 5.3. Abweichend von der vorhergehenden Bestimmung kann der Benutzer keine zusätzlichen Kosten berechnen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umständen beruht, die dem Benutzer zuzuschreiben sind. 5.4.a. Wenn der Auftraggeber eine vereinbarte Aktivität/Arrangement mehr als vierzehn Tage im Voraus storniert, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Benutzer mindestens 50% des gesamten mit der Aktivität/Arrangement verbundenen und angebotenen Betrags zu zahlen. b. Bei Stornierung durch den Auftraggeber weniger als vierzehn, aber mehr als sieben Tage im Voraus ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Benutzer 75% des gesamten verbundenen und angebotenen Betrags zu zahlen. c. Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Stornierung durch den Auftraggeber sieben Tage oder kürzer vor der geplanten Aktivität/Arrangement nicht möglich, sodass der Auftraggeber auf erste Anforderung des Benutzers verpflichtet ist, den vollständig vereinbarten Betrag an den Benutzer zu zahlen. 5.5. Die Stornierung durch den Benutzer macht den Benutzer gegenüber dem Auftraggeber in keiner Weise schadensersatzpflichtig. Sobald der Benutzer Kenntnis davon hat, dass die geplante und vereinbarte Aktivität/Arrangement nicht bzw. teilweise nicht stattfinden kann, ist der Benutzer verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren (gegebenenfalls begleitet von einem Alternativangebot). Falls der Auftraggeber von der Aktivität absieht, ist der Benutzer verpflichtet, die erhaltenen Beträge unverzüglich an den Auftraggeber zurückzuzahlen.
6.1. Der Auftraggeber muss den gesamten Betrag mindestens 30 Tage vor der Aktivität/Arrangement zahlen, entsprechend den dafür geltenden Standardbeträgen oder wie in einem gegebenenfalls erstellten Angebot angegeben. Wenn der Vertrag weniger als 20 Tage vor der Aktivität/Arrangement geschlossen wurde, ist der Auftraggeber verpflichtet, den gesamten Betrag innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Abschluss des Vertrags an den Benutzer zu zahlen. 6.2. Wenn der Auftraggeber die Zahlung nicht gemäß den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen leistet, gerät der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug, ohne dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist. Der Benutzer ist dann frei, die Aktivität/Arrangement zu stornieren, ohne in irgendeiner Weise schadensersatzpflichtig zu sein. 6.3. Sobald der Auftraggeber in Verzug ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, zusätzlich zum gesamten vereinbarten Betrag auch 1% Zinsen pro Monat sowie gegebenenfalls 15% außergerichtliche Inkassokosten mit einem Minimum von €150 zu zahlen.
7.1. Wenn der Benutzer für Schäden, die dem Auftraggeber aufgrund der Ausführung des Vertrags entstanden sind, haftbar gemacht werden kann, ist diese Haftung auf maximal den Betrag beschränkt, der dem Auftraggeber für die Ausführung des Vertrags in Rechnung gestellt und bezahlt wurde, oder auf den von der Versicherung des Benutzers zu zahlenden Gesamtbetrag. 7.2. Nachlässigkeit des Auftraggebers (z.B. das Nichtbefolgen von Anweisungen des Benutzers), das sonstige Nicht-, nicht korrekte oder nicht rechtzeitige Erfüllen des Vertrags oder die Unvollständigkeit der Informationen seitens des Auftraggebers, von denen der Auftraggeber vernünftigerweise verstehen sollte, dass sie dem Benutzer vor der Ausführung des Vertrags zur Kenntnis gebracht werden müssen, schließt jede Form der Haftung des Benutzers aus. 7.3. Der Benutzer kann vom Auftraggeber (einschließlich der in seinem Namen teilnehmenden Personen) in keiner Weise für Schäden an persönlichen Gegenständen oder deren Verlust haftbar gemacht oder gehalten werden.
8.1. Der Auftraggeber stimmt zu, dass 1) während der Aktivitäten/Arrangements Foto- und Videoaufnahmen von den Auftraggebern gemacht werden können und 2) diese von Surfana und ihren Partnern zu Werbezwecken verwendet werden können. Wenn der Auftraggeber dies nicht möchte, muss dies im Voraus ausdrücklich per E-Mail (an info@surfana.com) angegeben werden.
In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe in der nachstehenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. a. Benutzer/Veranstalter: Surfana Vlieland V.O.F., mit Sitz in Amsterdam, die im Rahmen des Geschäfts Arrangements, Aktivitäten und/oder Dienstleistungen anbietet. b. Vertreter: die Person, die im Namen des Benutzers handelt (z.B. Instruktor oder Trainer); b. Auftraggeber: die Gegenpartei des Benutzers sowie die in ihrem Namen teilnehmenden Personen; c. Aktivität/Arrangement: die vom Benutzer organisierte oder angebotene Dienstleistung und/oder Aktivität oder eine Kombination davon. Diese Dienstleistungen und/oder Aktivitäten können aus dem Freizeitangebot von Surfunterricht für Einzelpersonen, Gruppen, Unternehmen usw. und allen damit verbundenen Tätigkeiten für den Auftraggeber bestehen.
2.1. Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jedes Angebot und die Durchführung der vereinbarten Aktivitäten/Arrangements zwischen Benutzer und Auftraggeber. 2.2. Der Auftraggeber akzeptiert die Gültigkeit dieser Bedingungen durch den Abschluss eines Vertrages mit dem Benutzer oder durch die tatsächliche Teilnahme an einem Arrangement oder einer Aktivität. Diese Bedingungen gelten auch für alle Verträge mit dem Benutzer, für deren Ausführung der Benutzer Dritte einsetzt. 2.3. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder aufgehoben werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen voll gültig. Benutzer und Auftraggeber werden dann neue Bestimmungen zur Ersetzung der nichtigen bzw. aufgehobenen Bestimmungen vereinbaren, wobei der Zweck und die Absicht der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt werden.
3.1. Alle Angebote sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot ist eine Frist für die Annahme genannt. Die vom Benutzer erstellten Angebote sind unverbindlich und 20 Tage lang gültig, es sei denn, es ist anders angegeben. Der Benutzer ist nur an die Angebote gebunden, wenn die Annahme davon vom Auftraggeber innerhalb von 20 Tagen schriftlich bestätigt wird oder aus den Handlungen des Benutzers zu schließen ist, dass ein Vertrag vorliegt. 3.2. Die Preise in den genannten Angeboten und Angeboten verstehen sich einschließlich Mehrwertsteuer und sonstiger behördlicher Abgaben sowie der im Rahmen des Vertrages anfallenden Kosten, wie Kilometer- und Transportkosten, sofern nicht anders angegeben. 3.3. Wenn die Annahme (auch in nebensächlichen Punkten) von dem im Angebot enthaltenen Angebot abweicht, ist der Benutzer nicht daran gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht gemäß dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, der Benutzer gibt etwas anderes an. 3.4. Eine zusammengesetzte Preisangabe verpflichtet den Benutzer nicht zur Ausführung eines Teils des Auftrags zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises. Angebote oder Angebote gelten nicht automatisch für zukünftige Aufträge.
4.1. Der Benutzer wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den Anforderungen des guten Handwerks ausführen. 4.2. Der Benutzer hat das Recht, bestimmte (Teil-)Aktivitäten von Dritten ausführen zu lassen. 4.3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle Informationen, die der Benutzer für notwendig hält oder die der Auftraggeber vernünftigerweise verstehen sollte, dass sie für die Ausführung des Vertrags notwendig sind, rechtzeitig an den Benutzer übermittelt werden. Dazu gehören auch die persönlichen Umstände der an der Aktivität teilnehmenden Personen (insbesondere relevante medizinische und konditionelle Besonderheiten, Alkohol- und/oder Drogenkonsum usw.). Aufgrund der vom Auftraggeber an den Benutzer übermittelten Informationen ist der Benutzer jederzeit berechtigt, die Teilnahme des Auftraggebers oder der in seinem Namen teilnehmenden Personen auszuschließen. Soweit erforderlich, wird der Vertrag für diesen Teil aufgelöst, ohne dass der Auftraggeber Anspruch auf Schadensersatz hat. 4.4. Wenn die für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig an den Benutzer übermittelt wurden, hat der Benutzer das Recht, die Ausführung des Vertrags auszusetzen und die aus der Verzögerung resultierenden zusätzlichen Kosten dem Auftraggeber zu den üblichen Tarifen in Rechnung zu stellen. 4.5. Der Benutzer haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die durch die Annahme falscher oder unvollständiger Informationen seitens des Auftraggebers verursacht werden, es sei denn, die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit war dem Benutzer bekannt. 4.6. Der Auftraggeber stellt den Benutzer von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich der in seinem Namen teilnehmenden Personen) frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Schäden erleiden und die dem Auftraggeber zuzurechnen sind (einschließlich der Nichterfüllung der Informationspflicht durch den Auftraggeber und seine Teilnehmer, wie in dieser Bestimmung angegeben). 4.7. Der Auftraggeber ist verpflichtet (einschließlich der in seinem Namen teilnehmenden Personen), während der Ausführung des Vertrags alle Anweisungen des Benutzers zu befolgen, bei deren Nichtbefolgung der Benutzer jederzeit beschließen kann, die Ausführung des Vertrags ohne Anspruch auf Rückerstattung bezahlter Beträge oder Schadensersatz zu beenden. 4.8. Wenn die Ausführung des Vertrags aus Gründen, die dem Auftraggeber zuzurechnen sind, verzögert wird, hat der Benutzer das Recht, dem Auftraggeber die zusätzliche Zeit anteilig zum vereinbarten Stundensatz in Rechnung zu stellen oder die Aktivität/Arrangement zu verkürzen, ohne dass dies dem Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung oder Rabatt gewährt.
5.1. Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass eine geplante Aktivität aufgrund von Wetterbedingungen oder anderen Umständen nach Ermessen des Benutzers nicht stattfinden kann, ist der Benutzer berechtigt, eine andere Aktivität zu ersetzen, ohne dass dies für den Auftraggeber ein Grund zur (teilweisen) Stornierung des Vertrags und (teilweisen) Rückerstattung bezahlter Beträge oder Schadensersatzes sein kann. 5.2. Wenn die Parteien vereinbaren, den Vertrag zu ändern oder zu ergänzen, kann dies die Zeit und Dauer der Aktivität/Arrangement beeinflussen. Der Benutzer wird den Auftraggeber so schnell wie möglich informieren. Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle Konsequenzen hat, wird der Benutzer den Auftraggeber im Voraus darüber informieren. Wenn ein Festhonorar vereinbart wurde, wird der Benutzer angeben, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags zu einer Überschreitung dieses Honorars führt. 5.3. Abweichend von der vorhergehenden Bestimmung kann der Benutzer keine zusätzlichen Kosten berechnen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umständen beruht, die dem Benutzer zuzuschreiben sind. 5.4.a. Wenn der Auftraggeber eine vereinbarte Aktivität/Arrangement mehr als vierzehn Tage im Voraus storniert, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Benutzer mindestens 50% des gesamten mit der Aktivität/Arrangement verbundenen und angebotenen Betrags zu zahlen. b. Bei Stornierung durch den Auftraggeber weniger als vierzehn, aber mehr als sieben Tage im Voraus ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Benutzer 75% des gesamten verbundenen und angebotenen Betrags zu zahlen. c. Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Stornierung durch den Auftraggeber sieben Tage oder kürzer vor der geplanten Aktivität/Arrangement nicht möglich, sodass der Auftraggeber auf erste Anforderung des Benutzers verpflichtet ist, den vollständig vereinbarten Betrag an den Benutzer zu zahlen. 5.5. Die Stornierung durch den Benutzer macht den Benutzer gegenüber dem Auftraggeber in keiner Weise schadensersatzpflichtig. Sobald der Benutzer Kenntnis davon hat, dass die geplante und vereinbarte Aktivität/Arrangement nicht bzw. teilweise nicht stattfinden kann, ist der Benutzer verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren (gegebenenfalls begleitet von einem Alternativangebot). Falls der Auftraggeber von der Aktivität absieht, ist der Benutzer verpflichtet, die erhaltenen Beträge unverzüglich an den Auftraggeber zurückzuzahlen.
6.1. Der Auftraggeber muss den gesamten Betrag mindestens 30 Tage vor der Aktivität/Arrangement zahlen, entsprechend den dafür geltenden Standardbeträgen oder wie in einem gegebenenfalls erstellten Angebot angegeben. Wenn der Vertrag weniger als 20 Tage vor der Aktivität/Arrangement geschlossen wurde, ist der Auftraggeber verpflichtet, den gesamten Betrag innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Abschluss des Vertrags an den Benutzer zu zahlen. 6.2. Wenn der Auftraggeber die Zahlung nicht gemäß den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen leistet, gerät der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug, ohne dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist. Der Benutzer ist dann frei, die Aktivität/Arrangement zu stornieren, ohne in irgendeiner Weise schadensersatzpflichtig zu sein. 6.3. Sobald der Auftraggeber in Verzug ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, zusätzlich zum gesamten vereinbarten Betrag auch 1% Zinsen pro Monat sowie gegebenenfalls 15% außergerichtliche Inkassokosten mit einem Minimum von €150 zu zahlen.
7.1. Wenn der Benutzer für Schäden, die dem Auftraggeber aufgrund der Ausführung des Vertrags entstanden sind, haftbar gemacht werden kann, ist diese Haftung auf maximal den Betrag beschränkt, der dem Auftraggeber für die Ausführung des Vertrags in Rechnung gestellt und bezahlt wurde, oder auf den von der Versicherung des Benutzers zu zahlenden Gesamtbetrag. 7.2. Nachlässigkeit des Auftraggebers (z.B. das Nichtbefolgen von Anweisungen des Benutzers), das sonstige Nicht-, nicht korrekte oder nicht rechtzeitige Erfüllen des Vertrags oder die Unvollständigkeit der Informationen seitens des Auftraggebers, von denen der Auftraggeber vernünftigerweise verstehen sollte, dass sie dem Benutzer vor der Ausführung des Vertrags zur Kenntnis gebracht werden müssen, schließt jede Form der Haftung des Benutzers aus. 7.3. Der Benutzer kann vom Auftraggeber (einschließlich der in seinem Namen teilnehmenden Personen) in keiner Weise für Schäden an persönlichen Gegenständen oder deren Verlust haftbar gemacht oder gehalten werden.
8.1. Der Auftraggeber stimmt zu, dass 1) während der Aktivitäten/Arrangements Foto- und Videoaufnahmen von den Auftraggebern gemacht werden können und 2) diese von Surfana und ihren Partnern zu Werbezwecken verwendet werden können. Wenn der Auftraggeber dies nicht möchte, muss dies im Voraus ausdrücklich per E-Mail (an vlieland@surfana.com) angegeben werden.
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag, der zwischen der Stiftung Surfana Festival und der Person zustande kommt, die ein Ticket für eine von der Stiftung Surfana Festival organisierte Veranstaltung bestellt/kauft (im Folgenden: „Surfana Festival“). Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn diese Verträge über eine von der Stiftung Surfana Festival für die betreffende Veranstaltung eingeschaltete offizielle (Vor-)Verkaufsorganisation (im Folgenden „(Vor-)Verkaufsstelle“) zustande kommen und wenn die Verträge über www.surfanafestival.com (im Folgenden „Website“) zustande kommen.
1.2 Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst der Begriff „Veranstaltung“ (Musik-)Aufführungen und/oder andere Darbietungen im weitesten Sinne des Wortes.
1.3 Der Begriff „Veranstaltungsort“ umfasst im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen den tatsächlichen Ort des Festivals sowie alle umliegenden Flächen, Räume, Felder usw., die Teil des Komplexes sind, in dem das Festival stattfindet.
1.4 Die Anwendbarkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich abgelehnt.
2.1 Der Vertrag über den Besuch einer Veranstaltung zwischen der Stiftung Surfana Festival und dem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde eine Zugangskarte für das Festival bei der Stiftung Surfana Festival, einer von der Stiftung Surfana Festival eingeschalteten (Vor-)Verkaufsstelle oder über die Website bestellt/kauft.
2.2 Eine Zugangskarte kann aus einem von oder im Auftrag der Stiftung Surfana Festival ausgestellten Dokument oder einem von oder im Auftrag der Stiftung Surfana Festival ausgestellten Barcode bestehen. Der Barcode ist ein einzigartiger Code.
2.3 Die Zugangskarte für das Festival wird einmalig ausgestellt und gewährt einer Person Zugang.
2.4 Die Zugangskarten sind und bleiben Eigentum der Stiftung Surfana Festival. Die Zugangskarte berechtigt den Inhaber zum Besuch des Festivals. Nur der Inhaber der Zugangskarte, der die Zugangskarte als Erster beim Festival vorzeigt, erhält Zugang. Die Stiftung Surfana Festival kann davon ausgehen, dass der Inhaber dieser Zugangskarte auch der Berechtigte ist (der Kunde). Die Stiftung Surfana Festival ist nicht verpflichtet, hinsichtlich gültiger Zugangskarten weitere Kontrollen durchzuführen. Der Kunde muss selbst sicherstellen, dass er Inhaber der von der Stiftung Surfana Festival oder einer von der Stiftung Surfana Festival eingeschalteten (Vor-)Verkaufsstelle oder über die Website ausgestellten Zugangskarte wird und bleibt.
2.5 Ab dem Moment, in dem die Zugangskarte dem Kunden zur Verfügung gestellt wurde, trägt der Kunde das Risiko des Verlusts, Diebstahls, der Beschädigung oder des Missbrauchs der Zugangskarte.
2.6 Nur der Kauf bei den anerkannten (Vor-)Verkaufsstellen, über die Website oder bei der Stiftung Surfana Festival garantiert die Gültigkeit der Zugangskarte. Die Beweislast dafür liegt beim Kunden.
2.7 Die Zugangskarte, die aus einem Barcode besteht, wird dem Kunden über elektronische Kommunikation (E-Mail) zur Verfügung gestellt. Wenn der Kunde sich dafür entschieden hat, die Zugangskarte auf diese Weise zu erhalten, muss er sicherstellen, dass diese Zugangskarte über elektronische Kommunikation bereitgestellt werden kann und dass diese sicher bereitgestellt werden kann. Die Stiftung Surfana Festival kann weder die Vertraulichkeit der bereitgestellten Zugangskarte noch den Empfang der Zugangskarte garantieren.
2.8 Die Stiftung Surfana Festival behält sich das Recht vor, die Anzahl der zu reservierenden Zugangskarten zu begrenzen.
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangskarte für das Festival für sich zu behalten und diese daher nicht an Dritte weiterzuverkaufen, zum Verkauf anzubieten oder zu kommerziellen Zwecken anzubieten oder bereitzustellen. Von diesem Verbot ausgenommen ist ausschließlich der Verkauf von Zugangskarten über eine von der Stiftung Surfana Festival benannte oder anerkannte Plattform.
3.2 Der Kunde ist gegenüber der Stiftung Surfana Festival verpflichtet, in keiner Weise Werbung oder andere Formen der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Festival und jedem seiner Teile zu machen.
3.3 Der Kunde, der seine Zugangskarte unentgeltlich und nicht zu kommerziellen Zwecken an Dritte weitergibt, ist verpflichtet, die ihm als Kunden auferlegten Verpflichtungen, wie in den vorstehenden Absätzen dieses Artikels beschrieben, auch der Person aufzuerlegen, der er die Zugangskarte zur Verfügung stellt, und garantiert der Stiftung Surfana Festival, dass diese Person(en) diese Verpflichtungen erfüllen.
3.4 Wenn der Kunde seine Verpflichtungen gemäß den vorstehenden Absätzen dieses Artikels nicht erfüllt und/oder nicht garantieren kann, schuldet der Kunde der Stiftung Surfana Festival eine sofort fällige Vertragsstrafe von 5.000 € pro Verstoß und 500 € für jeden Tag, den der Verstoß andauert, unbeschadet des Rechts der Stiftung Surfana Festival, vom Kunden die Erfüllung und/oder den Ersatz des erlittenen oder noch zu erleidenden Schadens zu verlangen.
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei Aufforderung einer Durchsuchung beim Besuch des Festivals zuzustimmen.
4.2 Der Kunde muss im Besitz einer gültigen und unbeschädigten Zugangskarte sein, sowohl vor Beginn als auch während des Festivals und solange er sich am Veranstaltungsort befindet. Er ist verpflichtet, auf Aufforderung der Stiftung Surfana Festival, des Ordnungspersonals und anderer Befugter seine Zugangskarte vorzuzeigen.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, sich auf erste Aufforderung, sowohl während des Festivalbesuchs als auch beim Bestellen der Zugangskarte, auszuweisen, um der Stiftung Surfana Festival unter anderem die Einhaltung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen zu ermöglichen, einschließlich der Verpflichtung, keinen Alkohol an Personen unter 18 Jahren abzugeben.
4.4 Es ist verboten, Foto-, Film- und andere Aufnahmegeräte an den Veranstaltungsort mitzubringen, bei Strafe der Beschlagnahme für die Dauer des Festivals.
4.5 Es ist verboten, Glaswaren, Plastikflaschen, Dosen, Feuerwerkskörper, (Feuer-)Waffen und/oder gefährliche Gegenstände und/oder alkoholische Getränke an den Veranstaltungsort mitzubringen, bei Strafe der Beschlagnahme dieser Gegenstände.
4.6 Die Aufzeichnung des Festivals (für kommerzielle Zwecke) in jeglicher Form, einschließlich Fotografieren, Filmen und Erstellen (anderer) Ton- und/oder Bildaufnahmen, ist ohne nachweisbare Genehmigung der Stiftung Surfana Festival verboten, ebenso das Nachdrucken und/oder Übernehmen aus dem Programm(-buch), Plakaten und anderen Drucksachen. Alle derartigen Aufzeichnungen werden beschlagnahmt und ohne weiteres vernichtet.
4.7 Wenn der Kunde nach Betreten des Veranstaltungsortes diesen verlässt, verliert die Zugangskarte ihre Gültigkeit.
4.8 Der Kunde ist verpflichtet, die Hausordnung (www.surfanafestival.com/info), andere Vorschriften und/oder Anweisungen der Stiftung Surfana Festival, der Betreiber des Veranstaltungsortes, des Ordnungspersonals, der Feuerwehr und anderer Befugter zu befolgen.
5.1 Bei Verstoß des Kunden gegen (eine oder mehrere) Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Stiftung Surfana Festival berechtigt, die Zugangskarte ungültig zu machen oder dem Kunden den (weiteren) Zugang zum Festival zu verweigern, ohne dass der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des für die Zugangskarte (einschließlich Servicekosten) an die Stiftung Surfana Festival, ob über eine (Vor-)Verkaufsstelle oder die Website, gezahlten Betrags hat. Inhaber ungültig gemachter Zugangskarten haben keinen Anspruch auf Rückerstattung.
5.2 Die Stiftung Surfana Festival behält sich das Recht vor, dem Kunden den (weiteren) Zugang zum Festival zu verweigern oder ihn vom Veranstaltungsort zu entfernen, wenn die Stiftung Surfana Festival dies vernünftigerweise für notwendig hält, um während des Festivals Ruhe und Ordnung zu gewährleisten.
5.3 Wenn es wahrscheinlich ist, dass die Zugangskarte gefälscht ist, ist die Stiftung Surfana Festival berechtigt, dem Inhaber dieser Zugangskarte den (weiteren) Zugang zum Festival zu verweigern, ohne dass der Kunde bzw. dieser Inhaber Anspruch auf eine Entschädigung für den dadurch erlittenen Schaden hat.
5.4 Der Künstler und die Stiftung Surfana Festival sind berechtigt, Bild- und/oder Tonaufnahmen des Festivals zu machen und diese Aufnahmen für Werbezwecke für sich selbst oder ihre Partner oder Sponsoren zu verwenden. Personen, die in den Aufnahmen erscheinen, können keinen Anspruch auf eine Vergütung geltend machen.
6.1 Im Falle höherer Gewalt im weitesten Sinne des Wortes, einschließlich Krankheit und/oder Absage der Künstler, Streiks, Brand, schlechte Wetterbedingungen, Epidemien usw., hat die Stiftung Surfana Festival das Recht, das Festival abzusagen.
6.2 Wenn das Festival aufgrund von oder im Zusammenhang mit höherer Gewalt von der Stiftung Surfana Festival abgesagt wird, ist die Stiftung Surfana Festival nur verpflichtet, dem Kunden die auf der Zugangskarte angegebene Vergütung zu erstatten, unabhängig davon, welchen Preis der Kunde für die Zugangskarte gezahlt hat. Rückerstattungen erfolgen spätestens zwölf Wochen nach dem abgesagten Termin bei einer (Vor-)Verkaufsstelle, nach Vorlage einer gültigen und unbeschädigten Zugangskarte durch den Kunden bei dieser (Vor-)Verkaufsstelle. Servicekosten oder sonstige Schäden werden nicht erstattet. Der Kunde kann auch keinen Anspruch auf (Ersatz-)Zugang zu einer anderen Veranstaltung erheben.
6.3 Wenn das Festival aufgrund von oder im Zusammenhang mit höherer Gewalt von der Stiftung Surfana Festival auf ein anderes Datum verschoben wird, bleibt die Zugangskarte für das neue Datum gültig. Sollte der Kunde das Festival am neuen Datum nicht besuchen können oder wollen, ist er berechtigt, seine Zugangskarte bei einer (Vor-)Verkaufsstelle gegen Erstattung des auf der Zugangskarte angegebenen Betrags zurückzugeben, unabhängig davon, welchen Preis der Kunde für die Zugangskarte gezahlt hat. Diese Rückerstattung erfolgt nur, wenn der Kunde rechtzeitig eine gültige und unbeschädigte Zugangskarte bei der (Vor-)Verkaufsstelle vorlegt. Wenn das Festival auf ein späteres Datum verschoben wird, kann der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung des vorgenannten Betrags erheben, wenn er die betreffende Zugangskarte nicht innerhalb von vier Wochen nach dem verlegten Datum bei der (Vor-)Verkaufsstelle abgegeben hat. Wenn das Festival auf ein früheres Datum als auf der Zugangskarte angegeben verschoben wird, erlischt das Rückerstattungsrecht des Kunden, wenn er seine Zugangskarte nicht innerhalb von vier Wochen nach dem (alten) Datum, wie auf der Zugangskarte angegeben, bei einer (Vor-)Verkaufsstelle abgegeben hat. Servicekosten oder sonstige Schäden werden niemals erstattet. Der Kunde kann auch keinen Anspruch auf (Ersatz-)Zugang zu einer anderen Veranstaltung erheben.
7.1 Die Stiftung Surfana Festival haftet für direkte Schäden, die der Kunde erleidet und die unmittelbar und ausschließlich auf ein der Stiftung Surfana Festival zurechenbares Versäumnis zurückzuführen sind. Eine Entschädigung ist jedoch nur für Schäden vorgesehen, gegen die die Stiftung Surfana Festival versichert ist und die vom Versicherer ersetzt werden. Nicht erstattungsfähig sind: a) Folgeschäden; b) immaterielle Schäden; c) Schäden, die durch Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit von Hilfspersonen der Stiftung Surfana Festival verursacht wurden.
7.2 Das Betreten des Veranstaltungsortes und der Besuch des Festivals erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden, in dem Sinne, dass die Stiftung Surfana Festival keine Haftung für Schäden übernimmt, die durch das Betreten oder den Besuch entstehen, wie z.B. Hör-, Seh- und andere körperliche Beeinträchtigungen.
7.3 Die Stiftung Surfana Festival wird sich bemühen, das Programm so weit wie möglich nach dem angekündigten Zeitplan durchzuführen. Sie haftet jedoch nicht für Abweichungen davon und für etwaige Schäden, die dem Kunden und/oder Dritten dadurch entstehen könnten. Die auf den Zugangskarten angegebenen Anfangszeiten sind unverbindlich. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen (über www.surfanafestival.com), ob die Anfangszeit unverändert geblieben ist.
7.4 Die Stiftung Surfana Festival haftet ferner nicht für den Inhalt und die Durchführung des Festivalprogramms, einschließlich der Länge des Programms. Die Stiftung Surfana Festival haftet auch nicht für Änderungen im Festivalprogramm.
7.5 Die Stiftung Surfana Festival haftet auch nicht für Schäden des Kunden, die durch Verlust oder Beschädigung der Zugangskarte entstehen.
8.1 Die Stiftung Surfana Festival verarbeitet personenbezogene Daten von Kunden und Besuchern ihrer Websites in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz.
9.1 Auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf jeden Vertrag zwischen dem Kunden und der Stiftung Surfana Festival findet niederländisches Recht Anwendung.
9.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag zwischen der Stiftung Surfana Festival und dem Kunden oder einem daraus resultierenden Vertrag ergeben, werden ausschließlich von dem zuständigen Gericht in Amsterdam entschieden. Die Stiftung Surfana Festival ist jederzeit berechtigt, ein anderes gesetzlich zuständiges Gericht zu benennen.
(Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die folgenden Surfana-Produkte: Kinderlager Zandvoort 8-12 Jahre, Sommercamp Bloemendaal 12-15 Jahre, Sommercamp Vlieland 12-15 Jahre, Sommercamp Vlieland 15-17 Jahre)
1.1. Surfana Sommer Camps ist ein Markenname von Surfana B.V., ansässig in Haarlem.
2.1. Mit der Buchung eines Sommer Camps stimmen Sie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Wenn Sie minderjährig sind, erklären Sie, dass Sie die Erlaubnis eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten haben. Nach der Buchung über unsere Website wird eine Buchungsbestätigung erstellt und per E-Mail versandt. Damit ist die Buchung bestätigt. 2.2. Jede Buchungsmethode wird als verbindlich angesehen. Die Person, die die Reise bucht, haftet gesamtschuldnerisch, auch für alle anderen, die er/sie anmeldet.
3.1. Das Angebot von Surfana Vlieland ist unverbindlich und kann widerrufen werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Urlaub ausgebucht ist.
4.1. Nach der Buchung eines Sommer Camps haben Sie die Möglichkeit, Ihre Buchung direkt über iDeal zu bezahlen oder später zu bezahlen. Wenn Sie die Option wählen, später zu bezahlen, erhalten Sie eine E-Mail mit den Zahlungsanweisungen. 4.2. Die Buchung muss spätestens 3 Wochen vor Beginn des gebuchten Sommer Camps bezahlt werden. Bei Buchungen innerhalb von 3 Wochen vor Beginn des Sommer Camps muss der Gesamtbetrag sofort bezahlt werden. 4.3. Alle Sommer Camps außerhalb der Niederlande müssen spätestens am 1. Juni bezahlt werden. Buchungen nach dem 1. Juni können erst bestätigt werden, wenn die Gesamtsumme bezahlt ist.
5.1. Stornierungen müssen so schnell wie möglich nach dem Ereignis, das zur (teilweisen) Stornierung der Reise führt, per E-Mail gemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass eine Stornierung fast nie kostenlos ist. Surfana Sommer Camps kann eine Stornierung nur bearbeiten, wenn sie per E-Mail vom Kunden/Hauptbucher eingereicht wird. 5.2. Ein Mitreisender haftet nicht gesamtschuldnerisch und kann daher keine Stornierung einreichen. 5.3. Nach der Buchung können Sie das Sommer Camp bis zu 3 Wochen vor Beginn stornieren. Es wird dann eine Verwaltungsgebühr von 50 € berechnet und 100 % des Buchungsbetrags erstattet. Bei Stornierungen zwischen 21 und 7 Tagen vor Beginn des Sommer Camps beträgt der Erstattungsprozentsatz des Buchungsbetrags 50 %. Bei Stornierungen innerhalb von 7 Tagen vor Beginn des Sommer Camps beträgt der Erstattungsprozentsatz des Buchungsbetrags 0 %. 5.4. Wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, am Sommer Camp teilzunehmen, und jemand anderen finden, der Ihren Platz einnehmen kann, kann dies kostenlos geändert werden.
6.1. Es ist verboten, mit einem abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis zu reisen. Es liegt immer in der Verantwortung des Teilnehmers, die erforderlichen Reisedokumente zu besitzen. Surfana Sommer Camps kann dafür nicht haftbar gemacht werden. 6.2. Der Abschluss einer Reiseversicherung ist für alle Reisen außerhalb der Niederlande obligatorisch. Wenn Sie sich entscheiden, keine Versicherung abzuschließen, kann Surfana Sommer Camps nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch eine Reise- und/oder Stornoversicherung gedeckt werden können.
7.1. In den Niederlanden sind Sie ab dem Alter von 14 Jahren verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu zeigen, wenn die Polizei oder andere Aufsichtsbehörden danach fragen. Stellen Sie sicher, dass Sie diesen bei sich haben, wenn Sie 14 Jahre oder älter sind. Seit 2009 müssen sich Kinder unter 14 Jahren beim Arztbesuch oder im Krankenhaus ausweisen. Wenn Ihr Kind keinen eigenen Ausweis hat, empfehlen wir, ihm/ihr eine Kopie des Elternpasses mitzugeben. Es gibt einen Safe vor Ort, in dem alle persönlichen Dokumente sicher aufbewahrt werden können.
8.1. Surfana Sommer Camps erfordert die Angabe persönlicher Daten, die für die Durchführung des Sommer Camps relevant sein könnten. Diese Angabe betrifft das Alter des Teilnehmers sowie gegebenenfalls geistige oder körperliche Behinderungen. 8.2. Bei der Buchung eines Sommer Camps gehen wir davon aus, dass der Teilnehmer schwimmen kann (im Besitz von Schwimmabzeichen A und B ist), Fahrrad fahren, laufen kann und keine signifikanten Lern- und Entwicklungsverzögerungen im Vergleich zu seinen/ihren Altersgenossen hat. Der Teilnehmer muss ohne Anpassungen an den angebotenen Programmpunkten teilnehmen können. Wenn dies nicht der Fall ist, sind Sie verpflichtet, dies bei der Buchung anzugeben. 8.3. Sie sind verpflichtet, alle besonderen Umstände, die bestehen oder bestanden haben, bei der Buchung anzugeben. Zu den besonderen Umständen gehören: ADHS, medizinische Besonderheiten (körperlich und geistig), Diäten, einschneidende persönliche Umstände usw. Wenn nach der Buchung eines Sommer Camps ein neuer besonderer Umstand auftritt, sind Sie verpflichtet, uns dies mitzuteilen. 8.4. Wenn sich herausstellt, dass wichtige Informationen, die das Funktionieren des Teilnehmers beeinflussen, zurückgehalten wurden, behalten wir uns das Recht vor, den Teilnehmer sofort von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
9.1. Alle Teilnehmer des Surfana Sommer Camps sind verpflichtet, alle Anweisungen und Regeln zur Förderung der ordnungsgemäßen Durchführung des Sommer Camps zu befolgen. Sie müssen auch die von den anwesenden Betreuern aufgestellten Regeln akzeptieren. 9.2. Jeder Teilnehmer, der Belästigungen verursacht oder verursachen kann, so dass die ordnungsgemäße Durchführung des Sommer Camps erschwert wird und/oder der Name von Surfana Sommer Camps geschädigt wird, kann von Surfana Sommer Camps von der (Fortsetzung der) Teilnahme am Sommer Camp ausgeschlossen werden. Auch das Nichteinhalten der von Surfana Sommer Camps aufgestellten Regeln kann zum Ausschluss von der (Fortsetzung der) Teilnahme am Sommer Camp führen. Sie haben dann keinen Anspruch auf Rückerstattung der nicht genossenen Sommer Camp Tage, und alle daraus resultierenden Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. 9.3. Im Falle eines Ausschlusses sind die Eltern/Erziehungsberechtigten verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Teilnehmer spätestens innerhalb von 24 Stunden den Standort verlässt und auf eigene Faust oder in Begleitung von ihnen zu einer anderen Adresse reist, an der der Teilnehmer untergebracht werden kann. 9.4. Während des Sommer Camps muss mindestens eine Person (Elternteil/Erziehungsberechtigter) telefonisch erreichbar sein. 9.5. Surfana Sommer Camps gibt sich die größte Mühe, den Teilnehmern den schönsten Urlaub ihres Lebens zu bieten. Um dies zu erreichen, haben wir einige Vereinbarungen getroffen, um das Sommer Camp für alle so angenehm wie möglich zu gestalten. Die Mahlzeiten werden gemeinsam eingenommen. Wenn ein Teilnehmer alleine irgendwohin gehen möchte, kann dies nur nach Absprache mit den Betreuern und immer zusammen mit mindestens zwei anderen Teilnehmern geschehen. Gemischtes Schlafen ist nicht erlaubt. Ausgehen erfolgt immer mit der Gruppe und den Betreuern zusammen. Dies gilt nur für die 16+ Teilnehmer der 15-17 Jahre Gruppe. Die 15-Jährigen werden während des Ausgangsabends eine andere Aktivität durchführen. Rauchen ist in unseren Zelten nicht erlaubt. Der Konsum oder Besitz von Alkohol und/oder Drogen ist verboten. 9.6. Wir sind konsequent bei der Durchsetzung dieser Regeln. Wenn ein Teilnehmer die Regeln nicht einhält, wird eine offizielle Warnung ausgesprochen. Dabei werden auch die Eltern informiert. Nach dem nächsten Verstoß wird der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen. Bei schwerwiegenden Verstößen oder Straftaten (Alkohol, Drogen, Gewalt) erfolgt sofortiger Ausschluss, ohne dass eine offizielle Warnung erforderlich ist.
10.1. Surfana Sommer Camps kann in keiner Situation für Schäden, Verlust oder Diebstahl von Wertsachen der Teilnehmer haftbar gemacht werden. Surfana Sommer Camps rät den Teilnehmern, keine Wertsachen wie Mobiltelefone und Kameras mit ins Sommer Camp zu nehmen. Dies nicht so sehr aus Sicherheitsgründen, sondern vor allem zur Förderung der Geselligkeit im Sommer Camp. 10.2. Surfana Vlieland kann niemals für den Verlust von Gepäck haftbar gemacht werden. Wenn ein Teilnehmer etwas Wichtiges in der Unterkunft vergessen hat, muss dies so schnell wie möglich (vorzugsweise per E-Mail) mit dem Ansprechpartner vor Ort kommuniziert werden. Wenn die Gegenstände gefunden werden, können diese auf Kosten des Teilnehmers versendet werden. 10.3. Fundsachen werden von Surfana Sommer Camps bis 7 Tage nach Ende des Sommer Camps aufbewahrt. Diese Gegenstände können auf Kosten des Teilnehmers zurückgesendet werden. 10.4. Wenn aufgrund höherer Gewalt, wie schlechtem Wetter oder starkem Wind, bestimmte Aktivitäten nicht durchgeführt werden können, ist Surfana Sommer Camps nicht verpflichtet, einen Teil der Reisekosten zurückzuerstatten. Surfana Sommer Camps ist ein flexibles Unternehmen und wird immer für eine lustige Alternative sorgen. 10.5. Die Mitarbeiter von Surfana Sommer Camps sind nicht berechtigt, irgendwelche Aussagen bezüglich Haftungen seitens Surfana Sommer Camps zu machen.
11.1. Jeder Teilnehmer muss prüfen, ob er für dieses spezielle Sommer Camp ausreichend versichert ist. Achten Sie darauf, ob das Surfen auch von der Reiseversicherung abgedeckt ist. 11.2. Der Teilnehmer haftet für den Verlust oder Diebstahl von Material, das ihm während des Urlaubs zur Nutzung überlassen wurde.
12.1. Unsere Busreisen werden mit Luxusreisebussen durchgeführt, die mit einer Bar, Toilette, Klimaanlage, Stereoanlage und DVD-Player ausgestattet sind. Die Busunternehmen, mit denen Surfana Sommer Camps zusammenarbeitet, verfügen alle über das Qualitätszeichen Reisebusunternehmen. Im Bus sind nur Royal Class Sitze verfügbar. Dies sind Sitze mit einer Fußstütze, die Rückenlehne ist weiter verstellbar und es gibt mehr Beinfreiheit als bei einem normalen Sitz. Surfana Sommer Camps fährt mit rauchfreien Bussen. Das Rauchen ist den Reisenden im Bus daher untersagt. Unsere Busse werden von erfahrenen und qualifizierten Fahrern gefahren. Auf die Busreise finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Transportunternehmens Directliner Anwendung. 12.2. Alle Busse haben nur sehr begrenzten Stauraum für Gepäck. Pro Person ist Platz für eine Tasche oder einen Koffer von normaler Größe (max. 20 kg, Abmessungen max. 80x70x30 cm) und Handgepäck (max. 2 kg). Um sicherzustellen, dass alle Gepäckstücke mitgenommen werden können, ist es strengstens verboten, Lebensmittelpakete mitzunehmen oder im Gepäck zu verstauen. Wenn ein Teilnehmer zu viel Gepäck hat, ist der Fahrer verpflichtet, dieses abzulehnen. Es ist möglich, ein eigenes Surfbrett mitzunehmen. Dafür wird eine Gebühr von 30 € berechnet. Wir empfehlen dringend, alle Gepäckstücke mit Adressetiketten zu versehen. Da wir die Tickets per E-Mail versenden, erhalten Sie keine Gepäckanhänger. Wir empfehlen, eigene Etiketten zu verwenden. Es ist auch ratsam, sicherheitshalber auch die Innenseite Ihres Koffers mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse zu versehen. 12.3. Die Abfahrtszeiten werden auf den Gutscheinen stehen, die Sie etwa eine Woche vor der Abreise erhalten. Aus Sicherheitsgründen erhält jeder einen festen Sitzplatz im Bus zugewiesen. Die Busfahrer weisen den Passagieren die Sitze zu, damit alle aus derselben Reservierung zusammen sitzen können. Gegen 00:30 Uhr beginnt die Nachtruhe. Radio und TV werden ausgeschaltet, die notwendige Nachtbeleuchtung wird eingeschaltet und es werden keine Stopps mehr für die Passagiere gemacht. 12.4. Bei einer zu geringen Anzahl von Teilnehmern für eine in den Reisedaten angegebene Einstiegsstelle behält sich Surfana Sommer Camps das Recht vor, diese Einstiegsstelle zu stornieren. Sie erhalten mindestens eine Woche im Voraus eine Benachrichtigung darüber. 12.5. Die in Ihren Reiseinformationen angegebenen Abfahrts- und Ankunftszeiten sind indikativ. Bei Änderungen der angegebenen Zeiten werden Sie darüber informiert. Diese Änderungen können manchmal viele Stunden dauern, seien Sie darauf vorbereitet. 12.6. Surfana Sommer Camps haftet niemals für Verzögerungen, die durch Wetterbedingungen, Pannen, technische Störungen, Verkehrsstaus oder andere unvorhergesehene Umstände entstehen. 12.7. Wenn ein Passagier die Regeln verletzt oder schwerwiegendes Fehlverhalten zeigt, wird ihm und seinen eventuellen Mitreisenden die weitere Teilnahme an der Reise verweigert. Die volle Verantwortung für alle Folgen, die sich aus dem Ausschluss von der weiteren Teilnahme an der Reise ergeben, liegt beim betreffenden Passagier.
13.1. Während unserer Sommer Camps werden Fotos und Filmaufnahmen gemacht. Dieses Material wird zur weiteren Förderung von Surfana Sommer Camps im weitesten Sinne des Wortes verwendet. Wenn Sie nicht möchten, dass Bildmaterial von Ihnen für diese Zwecke verwendet wird, müssen Sie dies bei der Buchung angeben.
14.1. Offensichtliche Fehler und Irrtümer auf der Website binden Surfana nicht.
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